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   LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08   

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LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Auch aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 12. Juli 2007, Az.: 16 U 2/07, ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.) .
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung kann der Äußernde vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen (BVerfG AfP 2005, 544, 546).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Hierbei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zu-mal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfGE 97, 391, 403; 99, 185, 196 f.) .
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Ebenso ist Verschulden nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 30.06.2009, VI ZR 210/08, zitiert nach juris Rdz. 13).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Ob ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen vorliegt, ist anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH NJW 2004, 596 ).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    kann (BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010, 1 BvR 1891/05, zitiert nach juris, dort Rdnrn. 26 - 29).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass das ebenfalls in die Abwägung einzubeziehende Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149) .
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

  • LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
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